Medizinisches Personal: Argumente und Gegenargumente

Wer bei Abtreibung von "Mord in Massen" spricht, stempelt Frauen und Ärzte, welche abgetrieben haben, zu Mördern. Dies ist eine unerhörte Beschuldigung!
Tatsache ist, dass bei der Abtreibung ein "Mensch" bewusst und überlegt im Mutterschoss getötet wird. "Bewusste und gezielte Tötung eines unschuldigen Menschen" jedoch galt bis zur Stunde in den Gesetzbüchern der Welt als Mord und Tötung. – Ziehen Sie bitte selbst die Konsequenz! – Mit dieser Aussage wollen wir jedoch nicht andere anprangern. Aber es geht uns um die Sorge des menschlichen Lebens, das durch Gottes Gebot und durch das Naturrecht geschützt wird.
Wer gegen den Schwangerschaftsabbruch eingestellt ist, braucht auch nicht bei einer Abtreibung mitzuwirken.
Diese Aussage ist nur bedingt richtig: insofern nämlich,als natürlich niemand gezwungen werden kann, in einem Spital oder in einer Praxis zu arbeiten, wo Abtreibungen vorgenommen werden. Allerdings wird die Gewissensfreiheit der in medizinischen Berufen tätigen Personen in dem Sinne tangiert, als in öffentlichen Spitälern häufig nur solches Personal angestellt wird, welches seine allfällige Mitwirkung bei einer Abtreibung zusichert. (Leistungsauftrag) Auch verfehlen die in zahlreichen Kantonen bestehenden sog. "Schutzartikel" wonach medizinischem Spitalpersonal, welches bei Abtreibungen nicht mitmachen will, nicht gekündigt werden darf, ihre Wirkung, wenn bereits beim Aufnahmegespräch für eine Aus- oder Weiterbildung danach gefragt wird, ob man bei einer Abtreibung mitwirken würde. (Vgl. dazu Vortrag von Frau E. Granges anl. der CVP-Frauen-Delegiertenversammlung vom 12. April 1997.)
Es ist besser die Frauen können in sterilen Verhältnissen und durch kompetendes Fachpersonal die Schwangerschaft abbrechen, als dem Engelmacher in die Hände zu fallen und das eigene Leben zu gefährden – oder dass durch eigene Manipulationen das Kind nachher behindert ist.
Unsere Spitäler sind zu modernen KZ's geworden. Lautlos und unbemerkt werden tausende von ungeborenen Kindern abgesaugt, ausgestossen und verstückelt durch kompetent tötendes Fachpersonal, das genau weiss, was es tut. Die Würde jedes Menschen steht im Zentrum jedes pflegerischen Handelns. Diese Würde wird bei einer Abtreibung jedem Menschen – dem ungeborenen Kind, der schwangeren Frau und dem Pflegepersonal – abgesprochen. Das Pflegepersonal handelt direkt gegen seinen heute noch gültigen, verpflichtenden Auftrag.
Die meisten Spätabtreibungen betreffen behinderte Kinder, die schwer geschädigt wären.
Alle "verschleppten" Frühabtreibungen landen im Gebärsaal. Durch die Fristenlösung wird das Abtreiben zum Familienplanungsmittel. Die Kinder kommen tot oder lebendig, nach Luft schnappend, auf die Welt. Sie werden in keiner Statistik erwähnt.
Abtreibung mit der Behinderung eines Kindes zu rechtfertigen kommt der selektiven Tötung ungeborener behinderter und deshalb unwerter Kinder gleich.
... stilles Schweigen über die Not der Abtreiber ...
Die Regierung übt Druck auf das Medizinalpersonal, welches gesetzeshalber gezwungen wird, diesen Leistungsauftrag zu vollstrecken. Was diejenigen empfinden, welche die Kinder absaugen oder nach dem Aussstossen in der Nierenschale um Luft ringen sehen, interesssiert nicht und wird tot geschwiegen. Diese Geburtshilfe, welche ungeborende Kinder in den Tod schickt, wird verharmlost, verdängt und tabuisiert.

 
© Ja zum Leben, Kanton Bern, Solothurn und Freiburg, Deutschsprachiger TeilPrint    Home