Handel und Experimente: Argumente und Gegenargumente

Stimmt es, dass in einigen Ländern Handel und Experimente mit Embryonen betrieben werden?
Im Buch "Handel mit ungeborenem Leben", von C. Jacquinot und Jacques Delaye, Panorama Verlag, 1985, wird auf S. 13 und 14 gestützt auf einen Artikel in der Tageszeitung Libération vom 8.2.1982 dargelegt, dass durch Zufall in einem Metallcontainer auf einem unbebauten Platz in Santa Monica, Kalifornien, mehr als 500 menschliche Föten, aufbewahrt in Formaldehydbehältern aufgefunden wurden.

Auch wird in diesem Buch auf S. 13 auf einen Artikel folgenden Inhalts verwiesen: "... Jede Woche verlässt eine Menge Embryos Frankreich in Richtung auf ein italienisches Laboratorium. Die Zollerklärung enthält die Bemerkung:
"Geburtenabfälle". Ein Lastwagenfahrer aus Westfrankreich, der in einer Wartereihe an der Grenze stand, hat festgestellt, dass manche dieser Föten schon sehr gut ausgebildet waren. Es handelt sich in keiner Weise, wie immer behauptet wird, um Plazenta" (Dominique Cellura, VSD).
Besonders erschreckend mutet der Bericht der Autoren über ein Experiment an: "Was soll man von den 1975 veröffentlichten amerikanisch-finnischen "Arbeiten" denken, in denen man Föten von 12–21 Wochen sieht, denen im Moment des Herzstillstands der Kopf abgetrennt wird; die Köpfe werden aufbewahrt und künstlich durchblutet, um daran den Metabolismus der Glucide untersuchen zu können." (Professor Jean Cheymol: Bulletin der Medizinischen Akademie 1979-163, Nr.6, Verlag Masson Paris.) (Vgl. hierzu S. 56ff des eingangs erwähnten Buches.)
Ganz aktuell ist in diesem Zusammenhang der im Tagesanzeiger vom 19./20. Juli 1997 auf Seite 10 abgedruckte Artikel betr. abgetriebene Föten und Gentechnologie:
"Das Forschungsteam der John-Hopkins Universität in Baltimore hat abgetriebenen Föten Zellen entnommen und sie weiter gezüchtet, die sich noch zu allen Arten von Geweben entwickeln können ...
... Obwohl die Forscher die embryonalen Stammzellen, aus denen sich alle möglichen Gewebe herstellen lassen, offenbar nur für Organtransplantationen nutzen wollen, ist auch dies ethisch bedenklich: Wer hat das Recht, mit den Zellen abgetriebener Föten zu hantieren? Es ist nicht einfach "Material", das frei zur Verfügung steht. Man muss den Respekt vor der menschlichen Leiche aufrechterhalten. Ausserdem muss der Mutter des Fötus ein Mitspracherecht eingeräumt werden ..."
Bis jetzt werden in der Schweiz solche gentechnischen Eingriffe in menschliche Eizellen und Embryonen jedoch gestützt auf Artikel 24 novies der Bundesverfassung verboten.

 
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